Studioordnung

1. Eine Probestunde in einem bereits bestehenden Kurs ist gratis.

2. Die Kursgebühr wird per Einzahlungsschein oder bar vor Quartalsbeginn bezahlt.

3. Lektionen, die telefonisch oder mündlich abgemeldet werden (min. zwei Tage vorher), können nachgeholt werden. Erfolgt keine Abmeldung, so verfällt dieser Anspruch. Bei längerem Trainingsunterbruch (Krankheit, Unfall) wird mit einem Arztzeugnis der Restbetrag des Kursgeldes zurückerstattet. Bei Trainingsabbruch erfolgt keine Rückzahlung.

4. Öffentliche Feiertage, die in Kurswochen fallen, werden von den Teilnehmern bezahlt und können auf eigene Initiative nachgeholt werden.

5. Ohne schriftliche Kündigung gelten Teilnehmer im neuen Quartal unter den gleichen Bedingungen als angemeldet. Spätestens 3 Wochen vor Quartalsbeginn.

6. Ferien richten sich nach den Schulferien von Basel-Stadt.

7. Bei Verhinderung der Lehrperson wird eine adäquate Vertretung gestellt oder ein gleichwertiges Angebot gemacht.

8. Auf Pünktlichkeit und regelmässigen Besuch der Stunden wird Wert gelegt, da die Kursinhalte aufbauend sind.

Die Studioordnung ist verbindlich. Die Lehrkraft haftet nicht bei Unfall oder Diebstahl. Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

Stand: Oktober 2020